Ja. Sie können die Kautionserhöhung aber anfechten. Das Gesetz beschränkt die Höhe des Mietzinsdepots auf höchstens drei Monatsmietzinse. Erhöht Ihr Vermieter bei laufendem Mietverhältnis Ihre Kaution, liegt eine einseitige Vertragsänderung vor. Diese muss Ihnen mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet werden.

Die höhere Kaution kann also frühestens auf den nächsten Kündigungstermin eingefordert werden. Zudem können Sie die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten.