Nein. Zwar war die Garage verpflichtet, Ihre Autoräder sicher aufzubewahren. Ein Einbruch mit Diebstahl kann dem Garagisten jedoch nicht angelastet werden, sofern ihm nicht fehlende Sorgfalt vorgeworfen werden kann. Tipp: Fragen Sie Ihre Autoversicherung, ob sie für den Schaden aufkommt.