Nein, sofern Ihnen der Vermieter die Mietzinserhöhung auf einem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet hat. Mieter können eine Mietzinserhöhung innert 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich anfechten. Diese Frist haben Sie verpasst. Denn das Einschreiben, das der Pöstler nicht persönlich überreichen konnte, galt am letzten Tag der siebentägigen Frist zum Abholen bei der Post als zugestellt.