Das Newsportal Blick.ch veröffentlicht regelmässig Artikel über Produkte und Geräte. Bei den vermeintlich redaktionellen Beiträgen handelt es sich um bezahlte Werbung. Das Portal, das zum Verlag Ringier gehört, platziert in den Artikeln Produktelinks zu Läden (K-Tipp 20/2023).

Anfang März stellte Blick.ch ­Geräte zum Mixen von Lebensmitteln vor, ­darunter den Mixer «Blendjet 2». Dieser verarbeite blitzschnell selbst Eis und ge­frorenes Obst. Im Artikel finden sich Links, die zum ­Internetshop Brack.ch führen.

Was die Leser auf Blick.ch nicht erfuhren: Ende Februar hatte das Eidgenössische Starkstrominspektorat vor dem «Blendjet 2» gewarnt. Das Gerät könne Feuer fangen, zudem könnten dessen Klingen brechen. Der US-Hersteller Blendjet berichtete von meh­reren Hundert Fällen, bei denen es zu solchen Problemen kam. Blendjet rief insgesamt 4,8 Millionen Geräte zurück, die von Oktober 2020 bis November 2023 verkauft wurden.

Ringier schreibt dem K-Tipp, der Rückruf betreffe nicht die auf Blick.ch beworbenen Geräte, sondern nur Mixer, die bis Ende l­etztes Jahr verkauft wurden. Es liege im Ermessen der Redaktion von Blick.ch, über den Rückruf zu berichten.