Eine Genferin mietete von den SBB eine Wohnung und führte dort auch eine Akupunkturpraxis. Der Zins lag bei 4430 Franken pro Monat. Neben der Wohnung bauten die SBB von 2011 bis 2019 einen neuen Bahnhof. Das führte zu viel Baulärm, etwa wegen Bohrungen und Grabungen. Das Mietgericht Genf senkte den Mietzins deswegen je nach Bau­etappe um 15 bzw. 30 Prozent. Die SBB fochten den Entscheid für die letzte Bauetappe (2016 bis 2019) an.

Ohne Erfolg: Das Bundesgericht bestätigte die Mietzinsreduktion um 15 Prozent. Die Mieterin erhält 27'000 Franken zurück.

Bundesgericht, Urteil 4A_495/2022 vom 17. August 2023