Ja. Eine Vollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden und muss normalerweise nicht beglaubigt werden. Bei einer Vollmacht für den Verkauf einer Liegenschaft ist dies jedoch anders: Dafür braucht es die Beglaubigung der Unterschrift. Ihre Mutter kann die Unterschrift bei einem Notar oder bei einer anderen kantonal anerkannten Stelle beglaubigen lassen.