Ein 38-jähriger Alpinist bestieg mit einem ­Kollegen das Matterhorn. Auf dem Rückweg schliefen sie ein paar Stunden im Biwack. Dabei erlitten sie Erfrierungen. Dem Bergsteiger wurden mehrere Finger und Zehen amputiert. Er war bei der Basler Ver­sicherung gegen Unfall versichert.

Die Versicherung verweigerte die Leistungen. Zu Recht, urteilte das Bundesgericht. Am Tag der Tour habe es weder ­gestürmt, noch sei es ausserordentlich kalt gewesen. Es liege somit kein aussergewöhn­liches Ereignis und damit kein Unfall vor.

Bundesgericht, Urteil 8C_275/2023 vom 18. Oktober 2023