Umberto Bevilacqua aus Emmenbrücke LU ist seit über 20 Jahren mit seiner Frau Anchalee verheiratet. Sie stammt aus Thailand. Wie jedes Jahr wollte das Ehepaar im Herbst Anchalees Familie in Thailand besuchen.

Der 64-jährige Luzerner buchte deshalb Mitte September bei der Thai Airways International zwei Flüge von Zürich nach Bangkok und zurück. Der Abflug war für Mitte Oktober geplant, der Rückflug für Anfang November. Kosten: 1900 Franken für beide Tickets. Eine Woche später erhielt Bevi­l­acqua eine schlimme Nachricht: Bei seinem Schwiegervater war Krebs diagnostiziert worden, er lag im Sterben.

Der Luzerner annullierte darauf die geplante Reise und buchte zwei neue Flüge auf Ende September – in der Hoffnung, dass seine Frau ihren Vater noch lebend würde sehen können. Für die stornierten Flüge bekam er von der Flug­gesellschaft keine Rückerstattung.

Umberto Bevilacqua hat aber bei der Axa eine Reise­versicherung, die Annullationskosten decken soll. Also verlangte er von der Ver­sicherung die 1900 Franken. Doch diese lehnte ab: Die zeitlich vorgezogene Reise nach Thailand stelle gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen keinen «vorzeitigen Abbruch» dar.

Bevilacqua war anderer Meinung und schalt­ete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ende Dezember forderte eine ­Juristin die Versicherung auf, dem Luzerner die 1900 Franken zu bezahlen. Eine Reaktion blieb aus. Die Juristin wiederholte ihre Forderung Mitte Februar und drohte der Versicherung mit rechtlichen Schritten. Danach lenkte die Axa ein und überwies die Annullationskosten.